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Aktuelles

Am 01. April 2024 konnten wir gemeinsam das 6- jährige Bestehen unserer alltagshilfe leipzig feiern. Vielen Dank für die Glückwünsche  zu diesem besonderen Tag. Leider können wir nicht allen Interessenten und Hilfesuchenden sofort zur Seite stehen, nachfragen lohnt sich aber immer.

Wir freuen uns auf weitere schöne Jahre mit und für unsere Klienten/innen.

 Neues und Altes bei Pflegeleistungen 2025

Pflegegeld

Das Pflegegeld stieg zum 01.01.2025 um 4,5 Prozent. Wenn Sie bereits Pflegegeld erhalten, dann bekommen Sie seit Januar automatisch mehr Geld. 

Pflegesachleistungen

Auch die Pflegesachleistungen stiegen zum Jahresbeginn um 4,5 Prozent. Wenn Sie bereits Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen, rechnet Ihre Pflegekasse seit Januar automatisch mit dem höheren Betrag.

Entlastungsbudget

Das sogenannte Entlastungsbudget erleichtert die Finanzierung von Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Denn statt wie bisher aus getrennten Töpfen, die sich teilweise übertragen lassen, sollen dann beide Pflegeleistungen aus dem gemeinsamen Entlastungsbudget finanziert werden.

Das Entlastungsbudget trat 01.01.2025 in Kraft und beträgt 3.539 Euro.

  • Es gilt nicht mehr die Voraussetzung von mindestens 6 Monaten vorangegangener häuslicher Pflege bei der Verhinderungspflege.

  • Die Höchstdauer der Verhinderungspflege steigt von 6 auf 8 Wochen wie bei der Kurzzeitpflege.

  • Auch das halbe Pflegegeld wird dann für bis zu 8 statt wie bisher für bis zu 6 Wochen während der Verhinderungspflege weiterbezahlt.

Der monatliche Entlastungsbetrag wurde ebenfalls zum 01.01.2025 von 125 Euro auf 131 Euro erhöht.

 

Pflegeunterstützungsgeld

Das Pflegeunterstützungsgeld hilft berufstätigen pflegenden Angehörigen, ihre Erwerbsarbeit und ihre Pflegeverantwortung besser miteinander zu vereinbaren. In akuten Notsituationen der Pflege können Sie sich so von der Arbeit freistellen lassen, ohne auf Ihr Einkommen zu verzichten.

Neu ist, dass Sie diese Leistung nicht nur einmal pro Pflegefall beanspruchen können, sondern jedes Jahr aufs Neue. 

Auskunft über Pflegeleistungen

Seit dem 1. Januar 2024 können Pflegebedürftige von der Pflegekasse Auskünfte über die Leistungen und Kosten der letzten 18 Monate einfordern. Diese Aufstellung können Sie auch regelmäßig alle sechs Monate erhalten.

Sie dürfen auch einsehen, welche Bestandteile der erbrachten Leistungen von den verschiedenen Leistungserbringern bei der Pflegekasse zur Abrechnung eingereicht wurden. 

Zuschlag zu Pflegekosten im Heim 2025

Seit 2022 zahlt die Pflegekasse Zuschüsse zum Eigenanteil an den Pflegekosten, wenn die pflegebedürftige Person stationär in einem Pflegeheim untergebracht ist. Diese Zuschüsse sind nach der Aufenthaltsdauer gestaffelt.

Die Prozentsätze stiegen zum 01.01.2025 in dieser Weise an:

  • Im ersten Jahr: 15 Prozent 

  • Im zweiten Jahr: 30 Prozent 

  • Im dritten Jahr: 50 Prozent 

  • Ab dem vierten Jahr: 75 Prozent 

Die Zuschüsse zum Eigenanteil betreffen weiterhin nur die Pflegekosten und nicht die anderen Kostenpunkte, die in einer stationären Pflegeeinrichtung anfallen.

Mitaufnahme von Pflegebedürftigen in stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen

Seit Juli 2024 gilt: Wenn für eine Pflegeperson eine Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme in einer stationären Einrichtung ansteht, kann die pflegebedürftige Person dort leichter mit aufgenommen werden.

Die pflegerische Versorgung kann in dieser Zeit erfolgen:

  • in der gleichen Einrichtung durch vorhandene Versorgung

  • in der gleichen Einrichtung durch eine externe zugelassene ambulante Versorgung

  • in einer nahen vollstationären Pflegeeinrichtung

Wer seinen Anspruch auf ambulante Pflegesachleistungen seitens der Pflegekasse zudem nicht voll ausschöpft, kann den Betrag, der nicht für den Bezug von ambulanten Sachleistungen genutzt wurde, bis maximal 40 Prozent für die sogenannten Angebote zur Unterstützung im Alltag (Entlastungsbetrag) verwenden ( Umwidmung), dies gilt auch für Bezieher von Pflegegeld.

​Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Dieser monatliche Betrag stieg zum 01.01.2025 auf 42 Euro.

Einfachere Verordnung von Pflegehilfsmitteln.

Monatliches Budget für digitale Pflegeanwendungen neu 53 EURO.

Der Zuschuss für Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wurde zum 01.01.2025 auf 4180 Euro/ Maßnahme erhöht.

Hausnotruf garantiert sofortige Hilfe im Notfall

Ein Hausnotrufsystem garantiert Senioren und ihren Angehörigen schnelle Hilfe in Notfällen.

Der wasserdichte Sender in Form eines Anhängers, einer Brosche oder eines Armbandes wird rund um die Uhr getragen.

Im Notfall drücken Senioren den Knopf und werden dadurch direkt mit der Notrufzentrale verbunden.

Der Mitarbeiter nimmt Kontakt mit den Betroffenen auf und informiert je nach Situation die in einer Liste hinterlegten Verwandten, Bekannten oder einen Rettungsdienst.

Hilfe wird auch dann alarmiert, wenn sich der/die Betroffene am anderen Ende nicht meldet.

Wohlfahrtsverbände als auch private Hausnotrufanbieter/ Online-Anbieter haben Heimnotruf- Produkte im Angebot.

Hausnotrufsysteme kosten kein Vermögen.

Für die Geräteinstallation bezahlen Sie je nach Anbietern eine einmalige Anschlussgebühr, die in etwa zwischen 10 und 80 Euro liegt. Bei den meisten Anbietern entfällt diese ganz. Einmal angeschlossen entrichten Sie für den Dienst eine monatliche Nutzungsgebühr, die je nach Anbieter und Leistung in der Basisversion bei rund 25 bis 30 Euro liegt.

Die Nutzungsgebühren für einen Hausnotruf bezuschusst die Kasse dann mit bis zu 25,50  Euro pro Monat . Grundlage hierfür ist § 40 Abs. 1 des Sozialgesetzbuches; somit besteht bei immer mehr Anbietern die Möglichkeit den Hausnotruf völlig kostenfrei zu nutzen.

Die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme der Pflegekasse sind:

  • Es wurde bereits ein Pflegegrad anerkannt.

  • Der Betroffene ist über den ganzen Tag oder weite Teile des Tages allein oder lebt mit jemandem zusammen, der im Notfall nicht in der Lage ist, Hilfe zu holen.  

Wird ein umfangreicherer Service ( z. B. Schlüsselhinterlegung, mobiler Notruf auf Seniorenhandy, Fahrdienste) gewünscht müssen Sie mehr Geld in die Hand nehmen. Die Kosten für Zusatzleistungen übernimmt die Pflegekasse in der Regel nicht. Allerdings wird der Gesamtpreis des Hausnotrufsystems mit dem finanziellen Zuschuss verrechnet, sodass die Zusatzkosten meist verhältnismäßig gering bleiben.

Für Versicherte ist es empfehlenswert, sich vor der Auswahl eines Anbieters bei der zuständigen Pflegekasse über die Höhe der finanziellen Unterstützung zu informieren.

Gern helfe ich Ihnen bei der Kontaktaufnahme mit einem Anbieter.

Lt. einem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 03.09.2015 können die Kosten für einen Hausnotruf als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer abgesetzt werden.

 

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